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Laufende Fertigung von Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung einschließlich der
gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen (Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
Sozialversicherung) sowie der internen Auswertungen (offene Rechnungsposten,
betriebswirtschaftliche Auswertungen).
Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht oder von
steuerlichen Gewinn- bzw. Überschussrechnungen.
Fertigen der gesetzlich vorgeschriebenen privaten und betrieblichen
Steuererklärungen für natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften.
Kontinuierliche betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung im Rahmen der
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
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